Keine Panik vor der Betriebsprüfung!

Betriebsprüfungen zählen nicht unbedingt zu den Vorgängen, die Unternehmer in gute Stimmung versetzen. Jedoch sind die Prüfungen und deren Sonderformen meist kein Anlass zur Sorge. Zum einen ist der Prüfer laut Gesetz verpflichtet, zu Ihren Gunsten zu handeln, zum anderen haben Sie bei der Betriebsprüfung mit Hömmen und Partner eine kompetente Steuerberatungsgesellschaft an Ihrer Seite.

Einsprüche und Verfahren

Wie es sich für einen Rechtsstaat gehört, können Sie und die Steuerbehörden unterschiedlicher Meinung sein, beispielsweise über die Wertung bestimmter Sachverhalte bei einer Betriebsprüfung. In solchen Fällen ist nach sorgfältiger Prüfung ein Einspruch oder gegebenenfalls der Weg vor ein Finanzgericht angezeigt.

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Weitere Faktoren, die Sie gelassen auf die Prüfung blicken lassen, sind eine gewissenhafte, korrekt ausgeführte Buchhaltung. Sie bietet die Basis eines transparenten Wirtschaftsunternehmens. Dazu sollte die Prüfung von uns vorbereitet worden sein, denn wir kennen die Abläufe wie die gesetzlichen Spielräume der prüfenden Behörde genau.

Das sollten Sie über die Betriebsprüfung wissen:

Neben der Betriebsprüfung ist die Umsatzsteuer-Sonderprüfung eine vergleichsweise häufige Art der Prüfung. Neben den Finanzämtern können auch andere Behörden wie beispielsweise das Zollamt oder die Rentenversicherungsträger prüfen. Geprüft wird aus drei Anlässen: 1. weil seit der letzten Prüfung einige Zeit ins Land gegangen ist, 2. weil das Finanzamt Unregelmäßigkeiten vermutet oder 3. weil Ihr Unternehmen per Losentscheid zufällig bestimmt wurde. Gegenstand der Prüfung sind in der Regel Bilanzen/Gewinnermittlungen, die Steuererklärungen der letzten drei Jahre, Betriebsausgaben, Gewinnausschüttung und Kassenbuchführung. Besonders wichtig: Ihre gesetzlich begründete Mitwirkungspflicht. Sie müssen den Prüfern alle Unterlagen zur Verfügung stellen, in die sie Einblick nehmen möchten und sämtliche Fragen wahrheitsgemäß beantworten.

Das erledigt Hömmen und Partner  im Fall einer Betriebsprüfung für Sie (Ablauf):

  • Sichten, prüfen und vorbereiten der Unterlagen
  • Begleitung der Prüfung in den Räumen des Mandanten oder unseren eigenen Kanzleiräumen
  • Umfassende Beantwortung aller Fragen der Prüfer durch uns
  • Jederzeitige Information des Mandanten über den Stand der Betriebsprüfung
  • Moderation der Abschlussbesprechung zwischen Prüfern und Mandanten
  • Bewertung des Prüfberichts und Besprechung der Ergebnisse mit dem Mandanten
  • Im Fall einer Änderung der Steuerbescheide erneute Prüfung durch unsere Steuerberater