Einsprüche vermeiden
Niemand streitet gerne. Um eine Auseinandersetzung mit den Finanzbehörden zu vermeiden, gilt es, alle steuerrelevanten Bereiche so professionell wie möglich aufzustellen. Das fängt bei der Buchhaltung an und geht über die korrekte Wahl der Rechtsform bis hin zur Deklaration.
Ihr Ansprechpartner zum Thema Einsprüche und Verfahren

Sie wünschen direkten Kontakt zu unseren Mitarbeitern aus dem Bereich Einsprüche und Verfahren?
Und die Chance auf Erfolg ist keineswegs gering: Viele Steuerbescheide der Finanzämter sind fehlerhaft, Experten sprechen von einem Drittel Bescheide, die zu beanstanden sind. Auf jeden Fall sollten Sie sich einer kompetenten Steuerberatung vergewissern. Abgesehen von dem Honorar des Steuerberaters ist der Einspruch kostenlos. Auch das Risiko ist minimal, denn für den unwahrscheinlichen Fall, dass die Steuerlast nach dem Einspruch höher ausfällt (Verböserung), können Sie immer noch zurücktreten und den alten Bescheid anerkennen. Weitere Möglichkeiten, wie das Ergebnis ausfallen kann: Die Steuerbehörde erkennt den Einspruch an, der ursprüngliche Steuerbescheid wird revidiert. In dem Fall, dass die Behörde das nicht tut, steht Ihnen der Weg vor die Finanzgerichte offen.
Ist das der Fall, begleiten wir Sie nach eingehender Prüfung der Chancen, Risiken und Kosten vor Gericht. Im Bedarfsfall ziehen wir unsere anwaltlichen Partner mit hinzu. Wir führen Sie sowohl durch das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren bzw. das gerichtliche Rechtsbehelfsverfahren als Klage nach der Finanzgerichtsordnung.
Unsere Leistungen bei Einsprüchen/Verfahren vor Finanzgerichten:
- Vertretung bei Rechtsbehelfs- und Klageverfahren vor Finanzbehörden
- Vertretung bei Steuerstrafverfahren vor Finanzbehörden