Gestaltungsberatung: Kreativität und Know-how statt Schema F

Mit Schema F definieren wir einen Vorgang, der mit bürokratischer Routine ausgeführt wird. Nun verbietet sich, zumindest nach unserer Vorstellung, eine solche Herangehensweise an Steuersachverhalte gleich welcher Art. Denn das bloße Abarbeiten verschafft Ihnen als Privatperson oder Unternehmen keinerlei Vorteile bei der Veranlagung durch die Finanzämter, im Gegenteil: Sie verschenken Chancen auf Steuerminimierung und transparente Verhältnisse.

Falls Sie Interesse an einer Steuerberatung haben, die sich im Punkt Gestaltungsberatung deutlich von anderen abhebt, die im Rahmen der geltenden Gesetzgebung das Optimum für Sie herausholt, dann sollten wir einen Termin vereinbaren.

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Die Gestaltung und Beratung bezieht sich jedoch nicht nur auf das Thema Steueroptimierung bzw. die Reduktion der Steuerlast auf das absolute Minimum. Unser Beratungsangebot schließt die Analyse vor dem Jahresabschluss ebenso ein wie die Strategieberatung zur laufenden Geschäftsentwicklung, fokussiert auf Themen wie Rechtsformberatung oder die Optimierung von Unternehmensabläufen und endet bei Unternehmensverkauf/-übergabe und Nachfolgeregelung noch längst nicht.

BEISPIEL: Unternehmen werden, hauptsächlich bei der Übergabe innerhalb der Familie, häufig vom Vorbesitzer dem Nachfolger geschenkt. Hier ist gut gemeint aber das Gegenteil von gut gemacht, denn es gibt deutlich bessere Möglichkeiten, dem Nachwuchs oder Nachfolger eine sichere berufliche Basis zu bieten.