Wirtschaftsprüfung: Für wen?
Die verpflichtende Abschlussprüfung nach dem Handelsgesetzbuch ist an die Größe des Unternehmens geknüpft. Jedoch kann eine Prüfung auch bei Unternehmen, die nicht unter die Prüfpflicht fallen, sinnvoll sein. Das gilt beispielsweise für den Fall, dass Sie investieren wollen und vor den Gesprächen mit den Kreditinstituten stehen. Die freiwillige Prüfung bedeutet ein großes Plus auf Ihrem Vertrauenskonto.
Diese Eigenschaften dürfen Sie bei uns voraussetzen. Neben der unabhängigen und kritischen Prüfung nach den Standards des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) bieten wir Ihnen eine langjährige Erfahrung sowie Kompetenz bei allen Prüfverfahren an. Wir bieten die gesetzlichen bzw. freiwilligen Jahresabschlussprüfungen sowie Sonderprüfungen privaten Unternehmen sowie kommunalen Eigenbetrieben an.
Hömmen und Partner, unsere Leistungen als Wirtschaftsprüfer:
- Gründungs- und Umwandlungsprüfungen
- Prüfungen nach dem Haushaltsgrundsätzegesetz
- Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung
- Prüfungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung
- Kapitalerhöhungsprüfungen
- Mittelverwendungs- und Unterschlagungsprüfungen
- Erstellung von Ertragstestaten und Zertifikaten für Energieanlagen mit der Fristbestimmung zur Zahlung der erhöhten Anfangsvergütung
- Überschuldungs-, Wirtschaftlichkeits- und Sanierungsprüfungen